Batterien & Verpackungsverordnung
Batterienverordnung:
Im Lieferumfang vieler
Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum
Betrieb von Fernbedienungen dienen. Auch in den Geräten selbst können
Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem
Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß
Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes
hinzuweisen:
Bitte
entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber
vorgeschrieben - die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung
ausdrücklich verboten. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit
dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich den
nachfolgenden Symbolen.
In der Nähe des Mülltonnensymbol befindet sich das
chemische Symbol
des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden
Schwermetalls:
- "CD" steht für Cadmium
- "Pb" steht für Blei und
- "Hg"
steht für Quecksilber.
Alle Batterien können Sie an einer kommunalen
Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Von uns gelieferten
Batterien können nach Gebrauch an uns zurückgegeben oder ausreichend
frankiert per Post an uns zurückgesendet werden.
Verpackungsverordnung:

Als
Händler sind wir gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung § 6
VerpackV dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht
das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem
"Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen
und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Wir haben uns
dafür dem Landbell-System angeschlossen Kunden-Nr. 4108025.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in
Verbindung:
DOEBE-Meeresaquaristik
Atzenhof 25
92555 Trausnitz
Telefon: 09655-914222
Telefax: 09655-914221
Email: webmaster@doebe.de
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein
Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen
kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die
Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden
von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der
Verpackungsverordnung entsorgt.
Sie haben als Verbraucher natürlich auch die Möglichkeit, die
Verpackung in die Altpapiersammlung zu geben, zusammen mit den alten
Tageszeitungen usw. Notwendige stofffremde Anhaftungen, z. B.
Klebebänder, Etiketten und der geringe Folienanteil, stören den
Recycling-Prozess nicht.
Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten.
Die Europäische Union hat im Frühjahr 2005 ein über das
Inverkehrbringen, Rücknahme umweltverträgliche Elektro-
Elektronikgeräten (Elektro- Elektronikgerätegesetz-ElektroG) erlassen.
Dieses Gesetz reformiert Entsorgung von elektrischen und elektronischen
Altgeräten. Altgeräte dürfen ab Ende November 2005 (in anderen EU
Ländern gelten z.T. andere Termine) nicht mehr mit dem normalen
Hausmüll entsorgt werden. In Zukunft findet eine getrennte Sammlung
statt. Dazu richten die Kommunen, ähnlich wie Altglas, Sammelstellen
ein. Möglicherweise holen Entsorgungsträger alte Produkte auch bei
privaten Haushalten ab. Die Regelung in Ihrer Kommune entnehmen Sie
bitte Ihrem lokalen Abfallkalender.