Batterien & Verpackungsverordnung

Batterienverordnung:

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich den nachfolgenden Symbolen.
 batterie
In der Nähe des Mülltonnensymbol befindet sich das chemische Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls:

Alle Batterien können Sie an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Von uns gelieferten Batterien können nach Gebrauch an uns zurückgegeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurückgesendet werden.

Verpackungsverordnung:

landbellAls Händler sind wir gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung § 6 VerpackV dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Wir haben uns dafür dem Landbell-System angeschlossen Kunden-Nr. 4108025. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:

DOEBE-Meeresaquaristik Atzenhof 25
92555 Trausnitz
Telefon: 09655-914222
Telefax: 09655-914221
Email: webmaster@doebe.de


Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
Sie haben als Verbraucher natürlich auch die Möglichkeit, die Verpackung in die Altpapiersammlung zu geben, zusammen mit den alten Tageszeitungen usw. Notwendige stofffremde Anhaftungen, z. B. Klebebänder, Etiketten und der geringe Folienanteil, stören den Recycling-Prozess nicht.

Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten.

Die Europäische Union hat im Frühjahr 2005 ein über das Inverkehrbringen, Rücknahme umweltverträgliche Elektro- Elektronikgeräten (Elektro- Elektronikgerätegesetz-ElektroG) erlassen. Dieses Gesetz reformiert Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten. Altgeräte dürfen ab Ende November 2005 (in anderen EU Ländern gelten z.T. andere Termine) nicht mehr mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden. In Zukunft findet eine getrennte Sammlung statt. Dazu richten die Kommunen, ähnlich wie Altglas, Sammelstellen ein. Möglicherweise holen Entsorgungsträger alte Produkte auch bei privaten Haushalten ab. Die Regelung in Ihrer Kommune entnehmen Sie bitte Ihrem lokalen Abfallkalender.